Ihr Malerfachbetrieb für die Region Köln

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeleken GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

für Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Wärmedämm-Verbundsysteme

für den Innungsbetrieb des Maler- und Lackiererhandwerks

„Maler- und Lackierer – Zeleken GmbH“

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns (Auftragnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch und die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s). Diese AGB`s gelten für Verträge mit privaten und
gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer
Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung
Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden kann. Bei
Einschränkungen der Baufreiheit (z.B. bei Behinderungen, nicht fertiggestellten Arbeiten von Vorgewerken und
anderen Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

§ 2 Angebot – Preise

Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die
Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die
Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner
0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis
in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die
Preisänderung 0,85 % je 1 % Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen
abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren
zwei Monaten nach dem vorgenannten Parameter.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von
vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.

Stundenlohnarbeiten

Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet
werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Angebot

  1. Das kostenlos erstellte Angebot bleibt mit allen Teilen, Texten und Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters/Auftragnehmers.
  2. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung wird, auch im Einzelfall, nicht gestattet!
  3. Ein vorab vereinbartes, kostenpflichtig (gegen einen nachweislichen Quittungsbeleg), erstelltes Angebot bleibt mit allen Teilen, Texten und Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters/Auftragnehmer.
  4. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden!
  5. Hinweis: „Bei einer nachträglichen, schriftlichen Auftragserteilung durch den AG (Auftraggeber), welche die
    Renovierungsarbeiten etc. zum genannten, bzw. zum schriftlich angebotenen Bau-, Renovierungsvorhaben
    beinhalten, wird/werden die vorab gezahlten Unkostenbeiträge/Aufwandsentschädigungen, mit der zu
    begleichenden Rechnungssumme, nachweislich, verrechnet!“

§ 3 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.
Eine witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Die
Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und
Rüstzeiten fortzuführen.

§ 4 Vergütung

Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort
zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen an der Baustelle. Die
Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss vereinbart sein und wird insgesamt nur
dann gewährt, wenn alle Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem
Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.

§ 5 Gewährleistung / Verjährungsfrist

Die Gewährleistungsfrist/Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks (spätestens mit der
Schlusszahlung) und bezeichnet die Frist, innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden
können. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
ausgeführt. Hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf
vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind
keine Mängel.

Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:

  • 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
  • 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

§ 6 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen
vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält es sich hieran das
Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem
Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B.
bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

§ 8 Abnahme und Zustandsfeststellung

Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wird (zum
Beispiel eine förmliche Abnahme durch Abnahmeprotokoll), erfolgt die Abnahme auch durch Ingebrauchnahme des
Gewerks oder mit Ablauf einer gesetzten Frist. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreis- oder Festpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten
Preis. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung
durch Aufmaß nach den Maßen der fertigen Oberfläche.

§ 10 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren

Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

§ 11 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollte eine Regelung unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht – Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag, das Angebot
oder den Auftrag zu widerrufen.

Firma Zeleken GmbH Malerbetrieb
Scheidtweilerstr. 17
50933 Köln
Tel. 0221 541307
E-Mail: info@zeleken.de

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1b und c DSGVO ausschließlich zur
Bearbeitung Ihrer Anfrage, Angebotserstellung, Auftragserfüllung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsziel: Zahlung innerhalb von 15 Tagen rein netto, ohne Abzug.

Zeleken GmbH